Keine Angst vor digitalen Taschendieben.

Sicherheit

Die Praxis zeigt: Die Gefahr von ungewollten Abbuchungen über die Kontaktlos-Funktion ist minim.

Unser Tipp:
Mehrere Karten im Portemonnaie verunmöglichen eine ungewollte Abbuchung über die Kontaktlos-Funktion.

Taschendiebe, die sich das Gedränge zunutze machen, um das Portemonnaie aus der Tasche zu ziehen, sind ein Ärgernis. Kaum weniger erfreulich ist die Vorstellung, dass digitale Taschendiebe mit einem Kartenlesegerät herumschleichen und versuchen, sich die Kontaktlos- bzw. Near-Field-Communication(NFC)-Funktion Ihrer Kreditkarte zunutze zu machen.

Zum Glück sind Letztere – im Gegensatz zu Ersteren – kaum eine ernsthafte Gefahr. Theoretisch wäre dies zwar möglich. Die Praxis zeigt jedoch, dass es kaum zu solchen digitalen Taschendiebstählen kommt: zu gross der Aufwand, zu klein der Ertrag und zu gross die Gefahr, dabei ertappt zu werden.
Der Stadtpolizei Zürich sind keine solchen Betrugsfälle bekannt.

Dass Abbuchungen zufällig passieren, weil man zu nahe an ein Lesegerät gelangt? Auch das ist kaum möglich.

Auch wenn es tatsächlich einmal zu einem digitalen Taschendiebstahl und infolgedessen einer ungewollten Abbuchung über die Kontaktlos-Funktion kommen sollte, sind gerade Sie als Kreditkartennutzerin und -nutzer geschützt: Sofern Sie die Sorgfaltspflichten eingehalten und den Schaden umgehend gemeldet haben, trägt der Kartenherausgeber die Haftung. Sie würden in einem solchen Fall nicht behaftet.