Kreditkartenmissbrauch: Wer haftet, wenn ein Schaden entsteht?

Sicherheit

Warum es sich doppelt lohnt, einfache Schutzmassnahmen konsequent einzuhalten.

Bezahlen mit der Kreditkarte ist grundsätzlich sehr sicher. Aber auch hier gilt: Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht, und Fehler im persönlichen Umgang mit der Karte können passieren. Wenn Sie mit Ihrer Kreditkarte bezahlen, haben Sie die Gewissheit:

Sie haften im Betrugsfall nicht, sofern Sie die allgemeinen Sorgfaltspflichten konsequent einhalten.

Sollte Ihre Karte doch einmal widerrechtlich durch Dritte verwendet worden sein, übernimmt der Kartenherausgeber nach einer Überprüfung des Sachverhalts den Schaden, sofern Sie die Sorgfaltspflichten eingehalten haben. Die vom Kartenherausgeber verlangten Sorgfaltspflichten entsprechen weitgehend den empfohlenen Sicherheitsmassnahmen im Umgang mit Ihrer Kreditkarte. Es lohnt sich also doppelt, diese konsequent einzuhalten.

Allgemeine Sorgfaltspflichten

  • Bewahren Sie Kreditkarte und PIN stets getrennt auf.
  • Schützen Sie die Karte vor unbefugtem Zugriff und händigen Sie die Karte niemandem aus.
  • Schützen Sie die PIN vor Dritten. Das gilt auch bei der Eingabe der PIN an Geldautomaten und Kassenterminals.
  • Geben Sie die Kreditkartennummer nicht leichtfertig an Dritte heraus.
  • Kontrollieren Sie sorgfältig die monatliche Kreditkartenabrechnung.
  • Stellen Sie einen Verlust oder Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung der Kreditkarte oder PIN fest, so ist die Bank unverzüglich darüber zu unterrichten und die Karte zu sperren.

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