Glossar

Bezahlen mit der Kreditkarte ist einfach und sicher. Weniger einfach und verständlich erscheinen oftmals Fachbegriffe rund um den Zahlungsvorgang. Diese werden im Glossar erklärt und laufend ergänzt.

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  • Verfahren, das die Sicherheit bei Online-Kreditkartenzahlungen erhöht. Nachdem Kartennutzerinnen bzw. Kartennutzer ihre Kreditkartennummer im Onlineshop eingeben, wird eine Verbindung zum Kartenherausgeber hergestellt, damit die Kaufenden ihre Identität mit einem Code dort bestätigen (Zwei-Faktor-Authentifizierung durch Bestätigung der Transaktion über eine App oder die Eingabe eines per SMS zugestellten Einmal-Passworts). Nach korrekter Authentifizierung wird die Kreditkartenzahlung ausgeführt.

A

  • Der Acquirer verschafft dem einzelnen Händler bzw. Dienstleistungsanbieter auf vertraglicher Basis den Zugang zum Kreditkarten-Zahlungssystem, stellt die Terminalinfrastruktur und betreut den Händler. Er holt die Zahlungsermächtigung beim Issuer ein und stellt sicher, dass die Zahlung zum Händler gelangt. Er verfügt über eine Lizenz eines internationalen Kreditkarten-Netzwerks (Card Schemes).

B

  • Buy now, pay later (BNPL) ist eine Art der kurzfristigen Finanzierung, die vor allem bei Onlinekäufen gewählt wird. Sie ermöglicht es Kaufenden, Einkäufe zu tätigen und diese später per Ratenzahlung zu begleichen. Kreditkartenanbieter bieten ähnliche Finanzierungsoptionen an, die im Konsumkreditgesetz (KKG) geregelt sind.

C

  • Eine Zahlungskartentransaktion, bei der Kartennutzerinnen bzw. Kartennutzer die Karte beim Zahlvorgang nicht physisch vorlegen können, wie z. B. bei Onlinebestellungen oder über das Telefon.

  • Die Kartendaten werden beim Händler hinterlegt. Die Kundin bzw. der Kunde muss sie nicht erneut eingeben; der Händler kann eine Transaktion durchführen, ohne dass die Kundin bzw. der Kunde anwesend ist (zum Beispiel Abonnemente).

  • Die Karten-Zertifizierungs-Codes Card Verification Code (CVC) von Mastercard und Card Verification Value (CVV) von Visa sind Sicherheitselemente, die bei bargeldloser Zahlung mit Kreditkarten eingesetzt werden. Für mehr Informationen siehe Kartenprüfnummer.

  • Bei einer Fehlbelastung hat die Karteninhaberin bzw. der Karteninhaber das Recht, diese bei seinem Issuer zu beanstanden und die entsprechende Rückerstattung einzufordern. Dabei sind die jeweiligen inhaltlichen und formellen Vorschriften der Card Schemes einzuhalten. Die Issuer stellen diesbezüglich Formulare zur Verfügung. Beanstandungen sind in der Regel innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum beim Issuer vorzubringen.

  • Eine Zahlkarte ohne Teilzahlungsoption. Umgangssprachlich bezeichnet man sie dennoch als «Kreditkarte», da im Gegensatz zur Bar- oder Debitkartenzahlung zumindest ein Kredit bis zur Fälligkeit der monatlichen Abrechnung der Karte gewährt wird. Die meisten American-Express-Karten sind Chargekarten.

  • Click to Pay ist ein neues, sicheres Zahlungsverfahren der globalen Kreditkartenindustrie (Visa, Mastercard), das den Zahlungsprozess im Onlinehandel stark vereinfacht. Die Kreditkartendaten müssen nur einmal erfasst werden. Click to Pay wird in der Schweiz 2022 eingeführt.

D

  • Der Betrag wird, im Gegensatz zur Kreditkarte, beim Zahlen oder beim Geldabheben direkt vom Konto abgebucht (pay now). Die tägliche bzw. monatliche Limite wird individuell festgelegt.

  • Beim Handel über das Internet (Onlinehandel) und beim Versandhandel spricht man von Distanzgeschäft bzw. -zahlung. Die Karteninhaberin bzw. der Karteninhaber ist nicht physisch mit seiner Karte beim Händler präsent bzw. zahlt nicht persönlich vor Ort. Bei einer Zahlung via Internet muss die Karteninhaberin bzw. der Karteninhaber im Normalfall Vornamen, Namen, Kartennummer, Gültigkeitsdauer der Karte und die Kartenprüfnummer angeben. In der Regel ist auch eine zusätzliche Authentifizierung nötig.

G

  • Methode, um Konsumentinnen und Konsumenten daran zu hindern, ein Produkt oder eine Dienstleistung auf einer ausländischen Internetseite zu erwerben, weil der Preis niedriger wäre oder aus Gründen des Urheberrechts. Geoblocking ist in der Schweiz ab 2022 nicht mehr erlaubt. Kartennutzerinnen und Kartennutzer können weiterhin ein Geoblocking vornehmen, indem sie ihre Karte für bestimmte geografische Regionen/Länder sperren.

H

  • Unter dem Begriff Händler/Handel (Merchants) versteht man im Kreditkartensystem alle Anbieter von Gütern und Dienstleistungen, die mit einem Acquirer einen Vertrag abgeschlossen haben und dementsprechend an ihren Verkaufsstellen Kreditkarten als Zahlungsmittel akzeptieren.

  • Händler zahlen eine Kommission (Merchant Service Charge, MSC) an den Acquirer, die sie gemeinsam aushandeln. In der Regel wird sie als Prozentsatz des Transaktionsbetrags erhoben, den die Karteninhaberin bzw. der Karteninhaber mit der Kreditkarte zahlt. Einen Teil der Kommission gibt der Acquirer in Form der Interchange Fee an den Issuer weiter.

I

  • In manchen Apps können Inhalte oder Dienste gekauft und gezahlt werden (zum Beispiel ÖV-Tickets, Parkgebühren). Meist ist in der App eine Kreditkarte als Zahlungsmittel hinterlegt.

  • Die Interchange Fee ist eine Transaktionsgebühr, die nur im Vier-Parteien-System (Visa, Mastercard) existiert. Sie wird vom Acquirer erhoben und an den Issuer gezahlt. Die durchschnittliche Interchange Fee für inländische Transaktionen beträgt 0,44 % des Transaktionsbetrags.

  • Die Kartenherausgeberin (Issuer) gibt die Kreditkarten heraus und prüft die Bonität (Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit) der Karteninhaberin bzw. des Karteninhabers. Sie autorisiert Transaktionen über das Kreditkarten-Netzwerk und gibt gegenüber dem Händler eine Zahlungsgarantie ab, führt das Kartenkonto und stellt monatlich die Rechnung aus. Sie verfügt über eine Lizenz eines Kreditkarten-Netzwerks (Card Scheme).

K

  • Die Karteninhaberin bzw. der Karteninhaber zahlt in der Regel eine fixe Jahresgebühr für die Kreditkarte. Deren Höhe ist oft abhängig von den Zusatzleistungen und vom Umsatz mit der Karte. Transaktionsabhängige Zuschläge fallen an für Fremdwährungstransaktionen und Bargeldbezüge.

  • Die Karteninhaberin bzw. der Karteninhaber ist im Besitz einer Kreditkarte und kann diese zur bargeldlosen Zahlung von Waren oder Dienstleistungen sowie für Reservationen einsetzen. Die Karteninhaberin bzw. der Karteninhaber steht in einer vertraglichen Beziehung zum Issuer. Es kann sich dabei um eine natürliche oder eine juristische Person (Firmenkreditkarte) handeln.

  • Die Kartenlimite ist der Betrag, der dem Karteninhaber monatlich für Transaktionen mit seiner Kreditkarte zur Verfügung steht (Ausgabenlimite). Vom maximal zur Verfügung stehenden Betrag werden nicht nur effektiv getätigte Ausgaben abgezogen, sondern auch Positionen, die (noch) nicht effektiv ausgegeben sind, jedoch als Kaution von einem Händler/Dienstleistungsanbieter reserviert wurden (zum Beispiel für Mietwagen, Hotels, Flüge). Dies gilt es vor allem beim Reisen zu berücksichtigen. Bei einigen Anbietern besteht zudem die Möglichkeit, die Kartenlimite temporär zu erhöhen. Als Ausnahme verfügen American-Express-Karten grundsätzlich nicht über eine im Voraus festgelegte Kartenlimite.

  • Als Konsumkredit nach Konsumkreditgesetz (KKG) gelten in der Schweiz Kredite an Privatpersonen in der Höhe von CHF 500.– bis CHF 80'000.–, die eine Laufzeit von mehr als drei Monaten haben. Im Zusammenhang mit Kreditkarten fallen dabei vor allem Teilzahlungsverträge unter das KKG, während das monatliche Zahlen der Kreditkartenrechnung keinen eigentlichen Konsumkredit darstellt.

  • Das Konsumkreditgesetz (KKG) regelt in der Schweiz Konsumkreditverträge für Privatkredite, Leasingverträge sowie Kreditkarten, Kundenkarten und Überziehungskredite (etwa im Rahmen von Bankkonten), wenn sie mit einer Kreditoption verbunden sind. Das Konsumkreditgesetz legt fest, welche Angaben in Konsumkreditverträgen aufgeführt werden müssen und bestimmt einen Höchstzinssatz.

  • Für kontaktloses Zahlen ohne PIN bis CHF 80.– wird meist die Near Field Communication (NFC) eingesetzt. Die Karte wird dafür nahe an das Kartenlesegerät gehalten. Eine weitere Technik ist das Scannen von QR-Codes (vgl. auch «Mobil zahlen»). Dort ist teilweise eine PIN-Eingabe auf dem Smartphone/der Smartwatch nötig.

  • Die Kreditkarte ist eine Zahlkarte, die fast überall auf der Welt als Zahlungsmittel akzeptiert wird. Die Karteninhaberin bzw. der Karteninhaber kann innerhalb einer festgelegten Kartenlimite mit der Kreditkarte weltweit bargeldlos zahlen oder Bargeld beziehen. Der Betrag wird, im Gegensatz zu einer Debitkarte, nie direkt vom Konto abgebucht, sondern am Ende der festgelegten Rechnungsperiode, meist monatlich, zinsfrei in Rechnung gestellt. Der Verzicht auf eine Bankkontoverbindung schafft zusätzliche Sicherheit. Bei den klassischen Kreditkarten (Visa, Mastercard, Diners Club) besteht eine Teilrückzahlungsoption. Der offene Rechnungsbetrag kann in Raten gezahlt werden, womit ein Kredit gegen entsprechende Verzinsung gewährt wird. Bei Chargekarten (zum Beispiel American Express) besteht keine Teilrückzahlungsoption. Die Herausgabe von Kreditkarten untersteht in der Schweiz dem Konsumkreditgesetz (KKG).

  • Als Card Schemes werden die internationalen Kreditkarten-Netzwerke bezeichnet (American Express, Diners Club, Mastercard, Visa). Ein Card Scheme setzt Regeln, technische und regulatorische Standards für die Ausführung von bargeldlosen Zahlungsvorgängen. Es sorgt dafür, dass die Kreditkartensysteme weltweit funktionieren und das Zusammenspiel zwischen Karteninhaberinnen und Karteninhabern, Issuern, Acquirern und Händlern jederzeit schnell, sicher und zuverlässig funktioniert. Card Schemes kommen in zwei Ausprägungen vor: als Drei- oder als Vier-Parteien-System. Die Card Schemes vergeben Lizenzen an die Issuer und Acquirer.

  • In der Schweiz stellen Kartenherausgeberinnen (Issuer) und Händlerbetreuer (Acquirer) als unabhängige Unternehmen (mit Lizenz) sicher, dass ihre Kundschaft (Kartennutzerinnen und Kartennutzer sowie Handel) Anschluss hat an das weltweite Kreditkarten-Netzwerk (zum Beispiel von Mastercard, Visa, American Express). Über das Kreditkarten-Netzwerk (Card Scheme) kann eine Zahlung mit der Kreditkarte weltweit innerhalb von Sekunden sicher vollzogen werden.

L

  • Issuer und Acquirer benötigen eine Lizenz eines bestimmten Kreditkarten-Netzwerks (Card Schemes wie Mastercard oder Visa) und müssen dafür Lizenz- und Transaktionsgebühren zahlen.

M

  • Für das mobile Zahlen an verschiedensten Orten wird ein internetfähiges Gerät, meist das Smartphone oder die Smartwatch, oder bei Onlinekäufen ein Tablet benötigt. Die Kreditkarte wird im Wallet des mobilen Gerätes (zum Beispiel Apple oder Google Pay) oder über einen In-App-Kauf mit integrierter Zahlfunktion hinterlegt. Beim Zahlen wird das Smartphone oder die Smartwatch an das Kartenlesegerät gehalten oder der QR-Code eingescannt.

N

  • Die Near Field Communication (NFC) ermöglicht den kontaktlosen Austausch von Daten. Die Karten werden wenige Zentimeter neben Lesegeräte gehalten. Beim Einkaufen werden so kleinere Beträge bis CHF 80.– einfach ohne PIN abgebucht. Das Erkennungszeichen ist ein Funksymbol aus gebogenen Linien.

P

  • Beispiele sind Prepaid- und Guthabenkarten, bei denen Beträge bereits im Voraus gezahlt wurden.

  • Phishing oder Smishing (mit SMS) ist die derzeit häufigste Betrugsart mit Kreditkarten. Dabei fälschen Betrüger ganze Webseiten, E-Mail-Absender oder SMS täuschend echt und fordern Ihre Opfer danach auf, ihre Zahlungsdaten (Kartennummer, PIN) einzugeben.

  • Verkaufs- bzw. Einkaufsort eines Produkts oder einer Dienstleistung (zum Beispiel Ladenkasse, Webshop).

  • Beim Präsenzgeschäft ist die Karteninhaberin bzw. der Karteninhaber bei der Zahlung physisch am Verkaufspunkt anwesend.

  • Ein digitales Portemonnaie ohne dazugehörendes Bankkonto. Die Karten lassen sich sehr einfach erwerben und sogleich einsetzen; es erfolgt keine Bonitätsprüfung. Durch vorausgezahlte Guthaben kann man Güter und Dienstleistungen kaufen. Bei Verlust der Karte bzw. der Zugangsinformationen wird nur von wenigen Kartenherausgeberinnen eine Kartensperre oder Ersatz angeboten.

S

  • Eine E-Payment-Lösung für einfaches und sicheres Zahlen in einem Onlineshop für alle gängigen Zahlungsmethoden, die über eine einzige Schnittstelle erfolgt (Saferpay wird von Worldline angeboten).

  • Scheme Tokens (auch Network Tokens) werden zur Abwicklung von Kartenzahlungen im E-Commerce und in Mobile Wallets wie Google Pay und Apple Pay genutzt.

  • Der Begriff «Skimming» stammt vom englischen Wort «to skim», was so viel bedeutet wie «abheben» oder «abschöpfen». Beim Skimming manipulieren die Täter Kartenlesegeräte (zum Beispiel Geldautomaten, Billettautomaten oder Zahlterminals im Detailhandel, an Tankstellen oder in der Gastronomie). Sie bringen unauffällige Apparaturen an, welche die Magnetstreifendaten von Konto-, Debit- und Kreditkarten kopieren und die PIN ausspähen. Mit den gestohlenen Daten werden Kartenduplikate hergestellt, die es – zusammen mit der ausgespähten PIN – ermöglichen, im Ausland Transaktionen zu tätigen.

  • Von den Kartennutzerinnen und Kartennutzern wird zwingend erwartet, dass sie die Sorgfaltspflichten (gemäss den AGB des Issuers) einhalten. Das heisst:

    • Karte sicher und getrennt von der PIN aufbewahren
    • Karte vor unbefugtem Zugriff schützen und nicht an Dritte aushändigen
    • Keine leicht ermittelbare Zahlenkombination als PIN
    • PIN geschützt eingeben
    • Kontrolle der Kartenabrechnung und bei Missbrauch sofortiges Kontaktieren der Kartenherausgeberin und Anzeigeerstattung bei der Polizei
    • Karte bei Verlust oder Diebstahl sofort sperren lassen und Kartenherausgeberin kontaktieren

    In einem Schadenfall übernimmt die Kartenherausgeberin nach Überprüfung des Sachverhalts die Haftung, sofern die Sorgfaltspflichten eingehalten wurden.

  • Surcharge (Gebühr für Kartenzahlungen) bezeichnet einen vom Händler erhobenen Zuschlag zum Kaufpreis bei Zahlung mit einer Kreditkarte. Händler in der Schweiz, welche für Kreditkartenzahlungen einen spezifischen Zahlungszuschlag erheben, verstossen gegen die Regeln der internationalen Kartenorganisationen (Card Schemes wie Mastercard oder Visa). Die Karteninhaberin bzw. der Karteninhaber kann solche Zuschläge über seinen Kartenherausgeber zurückfordern.

T

  • Bei vielen Kreditkarten besteht eine Teilrückzahlungsoption. Wird diese gewählt, muss der Betrag nicht monatlich, sondern kann über mehrere Monate zurückgezahlt werden, womit ein Kredit gegen entsprechende Verzinsung gewährt wird. Die Teilrückzahlungsoption stellt einen Konsumkredit dar und untersteht dem Konsumkreditgesetz (KKG).

  • Die Nummer einer Kreditkarte wird durch eine andere Nummer, einen sogenannten Token, ersetzt. Scheme Tokens (auch Network Tokens) werden zur Abwicklung von Kartenzahlungen im E-Commerce und in Mobile Wallets genutzt. Ein Token lässt sich mit bestimmten Eigenschaften ausstatten, wie zum Beispiel einer zeitlich beschränkten Gültigkeit oder der Nutzbarkeit ausschliesslich für einen bestimmten Zweck. Von einem Token lassen sich keine Rückschlüsse auf die Kartennummer ziehen.

V

  • Die Zahlung mit Kreditkarte findet in einem zweiseitigen Markt statt. Die Karteninhaberinnen und Karteninhaber stehen auf der einen und die Händler auf der anderen Seite. Die beiden Seiten werden von Finanzdienstleistern (Issuer = Kartenherausgeberin; Acquirer = Kreditkartenakzeptanz-Dienstleister) in einem komplexen System unter festgelegten Regeln an jedem Ort der Welt zusammengeführt. Die Kreditkartensysteme von Visa und Mastercard funktionieren nach dem Vier-Parteien-System (Karteninhaberinnen und Karteninhaber/Issuer/Acquirer/Händler). Daneben existieren auch Drei-Parteien-Systeme (zum Beispiel American Express und Diners Club), bei denen die Funktionen Issuing und Acquiring vom selben Institut wahrgenommen werden und bei denen es keine Interchange Fee gibt.

W

  • Wallets sind Tools für mobiles Zahlen, meist in Form einer App. Das Wallet speichert digitale Versionen von Debit- und Kreditkarten. Man muss beim Zahlen weder Karteninformationen eingeben noch die Karte bei sich haben. Es lassen sich so auch digitale Tickets und eVouchers speichern.

Z

  • Die Zwei-Faktor-Authentifizierung ist eine zusätzliche Sicherheitsmassnahme, um die Kartennutzerin bzw. den Kartennutzer zweifelsfrei zu identifizieren. Der Identitätsnachweis erfolgt mittels einer Kombination zweier unterschiedlicher und unabhängiger Komponenten (Faktoren). Zum Abschluss des Zahlvorgangs muss dabei eine weitere Sicherheitskomponente eingegeben werden. Typische Beispiele sind der Einsatz von Kreditkarte und PIN am Zahlterminal oder die Eingabe der Kartendaten im Onlineshop und die Bestätigung der Transaktion über eine App oder die Eingabe eines per SMS zugestellten Codes.